Satte Strafe für Wieser nach brutalem Foul

„Horror-Foul“, „brutales Foul“, „(Mord-)Anschlag“ – dies sind nur einige der Begriffe, mit denen das Foul von Sandro Wieser gegen Gilles Yapi beschrieben wurde. Und sie stimmen alle. Im November 2014 sprang Aaraus Wieser mit offener Sohle ins Fußgelenk des Spielers vom FC Zürich. Damals flog Wieser, der eigentlich dem deutschen Bundesligisten TSG Hoffenheim gehört, vom Feld und musste monatelang zuschauen. Wie sich nun zeigt, war diese Strafe jedoch noch längst nicht alles. Der FCZ hatte damals Strafanzeige gegen den Spieler gestellt und die Gerichtsbarkeit hat jetzt ihr Urteil gesprochen.

Satte Geldstrafe für Wieser
Wieser muss eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Franken bezahlen. Hinzu kommen 180 Tagessätze von seinem Gehalt. Allerdings wurde diese Bestrafung nur zur Bewährung ausgesetzt. Anders ausgedrückt: Lässt sich Wieser in den kommenden zwei Jahren nichts zu schulden kommen, dann muss er diese zusätzliche Geldstrafe, die insgesamt im sechsstelligen Bereich liegen dürfte, nicht bezahlen. Da es sich um ein Foul während eines Fußballspiels handelte, sind die Aussichten doch recht gut, dass die Bewährungsstrafe verfällt.

Wieser kann noch Rechtsmittel einlegen
Zur Stunde ist der Richterspruch allerdings noch nicht rechtskräftig. Wieser und seine Anwälte können noch gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. Hierfür haben sie einige Wochen Bedenkzeit.

Die Entscheidung, ob eine Berufung sinnvoll wäre, dürfte schwierig für den Spieler und seine Berater sein. Die 10.000 Franken tun Wieser nicht weh, die Bewährungsstrafe, sollte sie gezogen werden, allerdings schon. Zudem ist es ein gefährlicher Präzedenzfall, wenn ein Fußballer wegen eines Fouls von der ordentlichen Strafgerichtsbarkeit abgeurteilt wird. Allerdings möchte Wieser aus verständlichen Gründen das Ganze hinter sich lassen. Eine Berufung würde die Bilder an das Foul über Monate weiter wachhalten.

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