Strafe für Grashoppers nach illegalem Spielereinsatz?

Rifet Kapic unterzeichnete vor zwei Monaten einen Vertrag bei den Grashoppers. Demnach soll der Mittelfeldspieler vorerst bis Juni 2022 bei GC spielen. Damit kamen die Schweizer den italienischen und spanischen Klubs zuvor, denn auch diese bekundeten reges Interesse an Kapic.

Das in Bosnien-Herzegowina geborene Talent spielte zuletzt in Slowenien bei ND Gorica. Nur einen Tag nach der Vertragsunterzeichnung trat der 22-Jährige mit seinem neuen Verein die Reise ins türkische Trainingslager der Grashoppers an. Am 4. Februar gab Kapic in Sion sein Debüt bei GC.

Damit wurde der Neuzugang der Grashoppers offenbar ohne gültige Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung eingesetzt. Denn Kapic, der nicht aus einem EU-Staat stammt, darf offiziell erst dann am Spielbetrieb teilnehmen, wenn eine entsprechende Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) vorliegt.

Diese Unterlagen setzen in der Regel einen umfangreichen bürokratischen Aufwand voraus, der eine Bearbeitungszeit von etwa drei Wochen in Anspruch nimmt. Anschließend wird dem Spieler das Visum ausgehändigt. Dafür muss er persönlich auf der Schweizer Botschaft erscheinen.

Seitens der Swiss Football League hieß es nun, dass die Liga für qualifizierte Spieler keine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen verlangt. Rifet Kapic sei am besagten Spieltag bereits qualifiziert gewesen.

Dennoch wurde Kapic illegal eingesetzt. Denn der Staat verlangt von Arbeitgebern in der Schweiz, die beabsichtigen Personen aus dem Ausland zu beschäftigen, eine entsprechende Bewilligung. Liegt diese Bewilligung nicht vor, handelt es sich um vorsätzliche Beschäftigung nicht berechtigter Personen.

Und diese vorsätzliche Handlung wird in der Schweiz mit der Auferlegung einer Geldstrafe oder Freiheitsentzug bestraft. Den Verantwortlichen des Schweizer Vereins droht nun eine empfindliche Geldstrafe in Höhe von umgerechnet 17.100 Euro. Im schlimmsten Fall ist ein Freiheitsentzug bis zu drei Jahren zu erwarten.

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